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Vertragsrecht

Das Vertragsrecht umfasst sämtliche rechtlichen Regelungen, die mit dem Abschluss, der Auslegung, der Durchführung sowie der Beendigung von Verträgen verbunden sind. Es begleitet Vertragsparteien von der Vertragsanbahnung über die laufende Vertragsabwicklung bis hin zur Kündigung, Rückabwicklung oder Durchsetzung von Ansprüchen bei Vertragsverletzungen.

 

Unsere Tätigkeiten im Vertragsrecht umfassen insbesondere:

  • Rechtliche Beratung bei der Gestaltung und Auswahl geeigneter Vertragsformen

  • Entwurf, Prüfung und Überarbeitung von Verträgen aller Art (z. B. Kauf-, Dienstleistungs-, Werk-, Miet- oder Kooperationsverträge)

  • Prüfung bestehender Verträge auf rechtliche Risiken, Unklarheiten oder Unwirksamkeiten

  • Vertragsverhandlungen und Unterstützung bei der Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten

  • Beratung zu Rechten und Pflichten aus bestehenden Vertragsverhältnissen

  • Begleitung bei Vertragsänderungen, Nachträgen und Anpassungen

  • Beratung zu Kündigung, Rücktritt und Beendigung von Verträgen

  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen bei Vertragsverletzungen, einschließlich Schadensersatz

  • Außergerichtliche Streitbeilegung sowie gerichtliche Vertretung in vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen

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