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Mietrecht

Im Mietrecht stehen dem Mieter neben dem Erfüllungsanspruch auch verschiedene Gewährleistungsansprüche zu.

 

Dazu gehören insbesondere:

  • Mietminderung gemäß § 536 BGB

  • Schadensersatz gemäß § 536a BGB

  • Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB

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Unsere Tätigkeiten im Mietrecht umfassen insbesondere:

  • Beratung und Prüfung von Mietverträgen für Wohn- und Gewerberäume

  • Unterstützung bei Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen

  • Durchsetzung von Mietminderungen, Schadensersatzansprüchen oder Rückzahlungen

  • Vertretung bei Kündigungen, Räumungsklagen und sonstigen Streitigkeiten

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vor Amts- und Landgerichten

  • Beratung zu Modernisierungsmaßnahmen, Instandhaltungspflichten und Mängelbeseitigung

  • Unterstützung bei Gewerbemietrecht und Pachtverträgen

 

 

 

 

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