
Mietrecht
Im Mietrecht stehen dem Mieter neben dem Erfüllungsanspruch auch verschiedene Gewährleistungsansprüche zu.
Dazu gehören insbesondere:
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Mietminderung gemäß § 536 BGB
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Schadensersatz gemäß § 536a BGB
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Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB
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Unsere Tätigkeiten im Mietrecht umfassen insbesondere:
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Beratung und Prüfung von Mietverträgen für Wohn- und Gewerberäume
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Unterstützung bei Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen
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Durchsetzung von Mietminderungen, Schadensersatzansprüchen oder Rückzahlungen
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Vertretung bei Kündigungen, Räumungsklagen und sonstigen Streitigkeiten
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Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vor Amts- und Landgerichten
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Beratung zu Modernisierungsmaßnahmen, Instandhaltungspflichten und Mängelbeseitigung
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Unterstützung bei Gewerbemietrecht und Pachtverträgen
