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Schadensersatzrecht
Als Schadensersatz wird der Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens durch einen anderen bezeichnet.
In Betracht kommen hier die Verletzungen von Vertrags- und vertragsähnlichen Pflichten einerseits und die Haftung für unerlaubte Handlungen oder Gefährdungshaftung andererseits.
Unsere Tätigkeiten im Schadensersatzrecht umfassen insbesondere:
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Die Ausgleichsfunktion (Ersatzanspruch)
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Die Präventionsfunktion (Ersatzpflicht)
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