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Schadensersatzrecht

 

Als Schadensersatz wird der Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens durch einen anderen bezeichnet.
Der Schadensersatz sollte sowohl vertraglich als auch gesetzlich geregelt sein. In Betracht kommen hier die Verletzungen von Vertrags- und vertragsähnlichen Pflichten einerseits und die Haftung für unerlaubte Handlungen oder Gefährdungshaftung andererseits.

 

Unsere Tätigkeiten im Schadensersatzrecht umfassen insbesondere:

  • Die Ausgleichsfunktion (Ersatzanspruch)

  • Die Präventionsfunktion (Ersatzpflicht)

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