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Schadensersatzrecht

 

Als Schadensersatz wird der Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens durch einen anderen bezeichnet.
 

In Betracht kommen hier die Verletzungen von Vertrags- und vertragsähnlichen Pflichten einerseits und die Haftung für unerlaubte Handlungen oder Gefährdungshaftung andererseits.

 

Unsere Tätigkeiten im Schadensersatzrecht umfassen insbesondere:

  • Die Ausgleichsfunktion (Ersatzanspruch)

  • Die Präventionsfunktion (Ersatzpflicht)

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