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Urheberrecht

 

 

Das Urheberrecht schützt den Ersteller von geistigen Werken, soweit diese einen gewissen Grad von interlektueller Schöpfungshöher erreicht haben. Urheberrechtsschutz genießen vor allem Schriftwerke, Sprachwerke, Musikwerke, Filmwerke, Bildwerke, Fotografien sowie Kunstwerke. 

 

Wir beraten Mandanten in allen Fragen des Urheberrechts. Soweit erforderlich, übernehmen wir die außer- sowie die gerichtliche Vertretung in Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Urheberrechtsangelegenheiten.

 

 

Unsere Tätigkeiten im Urheberrecht umfassen insbesondere:

  • Bundesweite vorgerichtliche sowie gerichtliche Vertretung in Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen

  • Bundesweite Überprüfung, Beratung und Bearbeitung in Fällen der vorgerichtlicher Abmahnung von Urheberechtsverletzungen

  • Vertretung im gerichtlichen Klageverfahren sowie im einstweiligen Rechtschutzverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen

  • Entwurf und Überprüfung von vertraglichen Nutzungs-/ Lizensvereinbarungen von Urheberrechten

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