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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Es ist historisch als Arbeitnehmerschutzrecht entstanden und dient bis heute insbesondere dem Schutz der Arbeitnehmer. Für Arbeitnehmer stellt der Arbeitsvertrag das zentrale Rechtsgeschäft dar, durch das sie ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Gleichzeitig regelt das Arbeitsrecht die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien und die Rahmenbedingungen für Beschäftigung, Vergütung und Kündigung.

Unsere Tätigkeiten im Arbeitsrecht umfassen insbesondere:

  • Beratung und Prüfung von Arbeitsverträgen: Gestaltung, Anpassung und rechtliche Prüfung von Arbeitsverträgen und Zusatzvereinbarungen

  • Begleitung bei Einstellung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Kündigung, Aufhebungsverträge, Abfindungen

  • Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten: vor Arbeitsgerichten sowie außergerichtlich

  • Beratung zu Betriebsvereinbarungen, Tarifrecht und Mitbestimmungsfragen

  • Unterstützung bei Compliance- und Arbeitgeberpflichten: Arbeitszeitregelungen, Datenschutz, Arbeitsbedingungen

  • Vertretung bei Abmahnungen, Mobbingfällen und Diskriminierung am Arbeitsplatz

  • Beratung zu Vergütung, Boni, Urlaubsansprüchen und sonstigen arbeitsrechtlichen Ansprüchen

 

 

 

 

 

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