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Arbeitsrecht

 

Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der Rechtsnormen , die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Diese Arbeit wird vom Arbeitnehmer geleistet.
Das Arbeitsrecht ist als Arbeitnehmerschutzrecht entstanden. Es dient auch heute vornehmlich dem Schutz des Arbeitnehmers. Für den Arbeitnehmer ist der Arbeitsvertrag, den er mit dem Arbeitgeber schließt, regelmäßig das wichtigste Rechtsgeschäft. Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung.

 

Unsere Tätigkeiten im Arbeitsrecht umfassen insbesondere:

 

 

 

 

 

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    Richter  Fritsche
    Heger-Tor-Wall 24

    49078 Osnabrück
    Deutschland

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    Tel: 0541/3504707

    Fax: 0541/3504708
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    © 2014 by RFRechtsanwälte/Webmaster Kai Friedrich

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